15.09.2020 | Andrea Schlotfeldt

Video "Digitale Lehre & Urheberrecht. § 60a UrhG, Zitate, OER & Co."

Die Vorbereitung und Umsetzung digitaler Lehrformate stellt Lehrende vor vielfältige didaktische und technische Herausforderungen. Wie sieht es aber eigentlich rechtlich aus? Welche Materialien dürfen denn in digitalen Lehrveranstaltungen (u. a.) an Hochschulen eingesetzt werden?

Das knapp 9-minütige Video „Digitale Lehre & Urheberrecht – § 60 a UrhG, Zitatrecht, OER & Co.“ vom Team der HOOU an der HAW Hamburg befasst sich genau mit dieser wichtigen Thematik.

Auszug aus „Digitale Lehre & Urheberrecht.“ (CC BY 4.0; Gestaltung: Julia Bieck)

Am Beispiel der (fiktiven) HAW-Professorin Miriam werden zulässige Nutzungsszenarien visualisiert. Nach einem kurzen Abstecher zur Frage, inwieweit Texte, Fotos, Schaubilder etc. urheberrechtlich geschützt sind, wird deutlich, welche gesetzlichen Ausnahmeregelungen es gibt. Denn genau diese erlauben es Lehrenden an Bildungseinrichtungen, auch bei bestehendem Urheberrechtsschutz fremde Materialien wie etwa Buchauszüge oder Infografiken für eigene Lehrveranstaltungen einzusetzen.

Im Fokus des Videos steht § 60 a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der detailliert regelt, welche Nutzungen in Unterricht und Lehre erlaubt sind und was dabei zu beachten ist.

Dabei kann es sich sowohl um live stattfindende Lehrveranstaltungen wie auch um die Bereitstellung vertonter Vortragsfolien im  Lernraum der Hochschule oder um andere Formate handeln.

Übrigens: Weil die Konzeption und Produktion den Beteiligten so gut gefallen hat, ist die Versuchung groß, weitere CC-lizenzierte Videos zu verwandten Themen zu produzieren. Feedback zu diesem Video und möglichen weiteren Themen an das Team HOOU@HAW Hamburg ist daher herzlich willkommen.